Assyriologie und Hethitologie
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MitarbeiterInnen: Regelungen ab dem 26.05.2022

Aktualisierung der Corona-Regelungen

26.05.2022

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht über den 25.05.2022 hinaus verlängert. Die Regelungen zur häuslichen Isolation bei einer Corona-Infektion gelten weiter bis 30.06.2022. Auf dieser Grundlage hat die Hochschulleitung für die Zeit ab dem 26.05.2022 Folgendes beschlossen:

  • Die Maskenpflicht entfällt. Es wird empfohlen, weiterhin medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, wenn ein enger Kontakt (ohne Mindestabstand von 1,5 m) zu anderen Personen stattfindet (z.B. Gespräch, gemeinsame Arbeiten, längere Anwesenheit im Raum).
  • Die zentrale Beschaffung von Masken durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Nachhaltigkeit (AuN) entfällt.
  • Es entfällt das kostenlose Angebot von einem Antigen-Selbsttest wöchentlich für in Präsenz Beschäftigte und Studierende, die an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
  • Durch die Universität werden keine Selbsttests mehr beschafft, weder zentral durch AuN noch dezentral. Die beiden Testzentren der LMU sind ab 01.06.2022 geschlossen.
  • Homeoffice kann bis zum 31.10.2022 auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden, sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und ein geordneter Dienstbetrieb das zulässt.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Bestimmungen an der LMU finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/hinweise-fuer-beschaeftigte/index.html